
Wenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe juristischer Beratung vorab klären lassen, ohne dass es zu einer endgültigen Auseinandersetzung kommt.
Neben der Vertretung im Kündigungsschutz liegt daher ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratung, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht.
Das Arbeitsrecht zeichnet sich insofern durch einige Besonderheiten aus. Dazu gehört beispielsweise, dass dem Mandanten manchmal mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht allein gedient ist.
Bevor der Weg zum Gericht eingeschlagen wird, werden wir Sie bereits außergerichtlich vertreten, um Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur zu führen.
Aus Sicht der Arbeitgeber besteht bisweilen das Interesse, ein Problem mit einem Mitarbeiter durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen. Dazu gehört oft der Wunsch, für langjährige Mitarbeiter eine Lösung zu finden, die für beide Seiten eine annehmbare Vereinbarung herstellt. In der Folge müssen diese mit den rechtlichen Möglichkeiten abgeglichen werden, um ein tragfähiges Ergebnis zu finden, und notfalls mit allen Mitteln durchzusetzen.
Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die unterschiedlichen Interessen gestalterisch berücksichtigt werden. Auch dabei steht unsere Kanzlei den Mandanten beratend zur Seite.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schulz und Kollegen beraten Sie in allen Fragen, die sich im Laufe eines Arbeitslebens ergeben können, wie nach einer Umstrukturierung oder vor einem Betriebsübergang und bei drohender oder eingetretener Kurzarbeit. Hinzu kommen personen- sowie verhaltensbedingte Konflikte beispielsweise wegen einer wiederholten Erkrankung oder einer ausgesprochenen Abmahnung.
Rechtsanwalt Hans Herbert Schulz vertritt Ihre Interessen bei einer Kündigung und erarbeitet mit Ihnen Möglichkeiten für eine erfolgreiche Problemlösung. Sie erhalten eine konkrete Bewertung, ob eine angebotene Abfindung noch weiter verhandelbar ist, oder aber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses Vorrang haben sollte. Da es für die Kündigung durch einen Arbeitgeber zahlreiche Fehlerquellen gibt, lassen sich selbst schwierige und scheinbar aussichtslose Sachverhalte erfolgreich lösen, wenn die rechtlichen und taktischen Möglichkeiten geschickt eingesetzt werden.
Eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Wege eines Aufhebungsvertrages beinhaltet gleichermaßen Vorteile wie Risiken. Die Besonderheit der arbeitsrechtlichen Beratung liegt hier insbesondere in der Vermeidung von sozialrechtlichen Nachteilen wie z. B. einer Sperrzeit der Agentur für Arbeit oder einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches. Ziel der anwaltlichen Tätigkeit ist die ungekürzte Auszahlung der vereinbarten Abfindung sowie die Verhandlung einer Zeugnisbeurteilung, die Ihrem beruflichen Fortkommen dient und keine negativen Hinweise oder Geheimzeichen enthält. Die Festlegung des Zeugnisinhaltes sollte deshalb auch nicht dem Zufall überlassen werden, sondern bereits als Teil der Einigung rechtzeitig und präzise geregelt sein. Die Formulierung bzw. Berichtigung einer Zeugnisbeurteilung können Sie selbstverständlich auch dann in Anspruch nehmen, wenn es Ihnen ausschließlich um die Erarbeitung eines eigenen Entwurfes geht.
Die Festlegung der weiteren Vertragsbedingungen (z. B. Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus, Urlaubsabgeltung, Freistellung, Dienstwagen, Zeugnis und betriebliche Altersvorsorge) gehört ebenfalls zu dem Leistungsangebot der Kanzlei.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernimmt Rechtsanwalt Schulz Ihre bundesweite Vertretung im Kündigungsschutzprozess sowie in allen anderen Verfahren vor den Arbeitsgerichten einschließlich vor dem Bundesarbeitsgericht.
Bis zum erfolgreichen Abschluss können Sie auf uns zählen.